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Re: Wiederzulassung KS 50

Verfasst: Freitag 19. Juli 2013, 08:26
von Schiffi-Deluxe
Schrotthaendler hat geschrieben:Weisst was Tommy du hast recht und ich hab meine Ruhe.
In meinem Fall hab i a recht, weil des bei de letzten 10 KS50 Zulassungen exakt so war, i weiß ned was da noch zum diskutieren gibt ?!?

Wenn du schlauer bist als die StVZO die deutschlandweit gueltig ist (Bundesgesetz, sieht man an den Paragraphen, Laendergesetze haben Artikel) dann wuensch ich dir einen herzlichen Glueckwunsch. Des hod nix mit schlauer als die StVZO zu tun, des is Tatsache

Sogar dein Vater hats richtig erklaert - Des stimmt aber ned - der hat keine EU-Papiere für eine KS50 - wir hams grad nachgeschaut, da hat er sich vertan.

dann haben wir alle (insbesondere ich bei rund 38 Zulassungen in meinem Leben) wohl immer falsch gemacht wegbrech1 wegbrech1 wegbrech1 wegbrech1
ja ein WUNDER dass ich ueberhaupt zu meinen Fahrzeugpapieren und einer gueltigen Zulassung gekommen bin blush2klih
Dann wird das bei euch anders laufen, dann bekommt ihr bei ner KS50 halt ein Dokument mehr als wir - vielleicht hängt das vom Landkreis ab?!?

Und du hast trotzdem deine Datenblaetter und ABE mit der Zulasssungsbescheinigung I + II verwechselt.
Etz hast dann alles durch oder? Jetz hab i dann alles mit allem verwechselt oder?!? Gibts sonst noch was was ich mit was anderem verwechselt haben könnte?
Ach ja, i glaub i hab as Nummernschild mitm Fahrzeugschein verwechselt wegbrech1 - Schrotti jetz wirds echt lächerlich....


Wenn alle anderen was anderes sagen wie du Tommy, ist die Wahrscheinlichkeit dass die recht haben und du unrecht, sehr viiel hoeher als andersrum ;)
Wahrscheinlich werden die auch recht haben, dies wird wohl lokal unterschiedlich sein - ich habe z.B. nie behauptet dass jemand unrecht hat....

P.S.: ich hatte fuer meine KS 50 einen Schein, einen Brief und eine allgemeine Betriebserlaubnis. Da ich diese leider verkauft habe, kann ichs nicht fotografieren.
Dann gibts im Landkreis Rosenheim auch für eine KS50 einen Brief - im Landkreis Dingolfing Landau bekommt man sowas nicht. Dann habts ihr ein Dokument mehr als wir.

mir is des auch zu bloed das artet ja schon in Arbeit aus. Hab beruflich schon genug mit solchem Korinthenscheiss zu tun.
Schrotti mir wirds mittlerweilen auch zu blöd. Ich versuche hier - genau wie du - den Leuten zu helfen und werde von dir - seit Threatbeginn - ins Lächerliche gezogen.... Ich würd das mit dem verwechseln, sei schlauer als die StVZO, würde alles mit allem verwechseln, hätte unrecht... blablabla...

Tobey: ab zum Tuev §21, mit dem Zeug dann ab zum LRA und das Bike zulassen. - fertig. Originalpapiere laesst du daheim. fertig
Lass mas gut sei, bei euch is des scheinbar anders, ihr bekommts für ne KS50 auch noch nen Brief zusätzlich den wir hin Dingolfing-Landau nicht bekommen.

Re: Wiederzulassung KS 50

Verfasst: Freitag 19. Juli 2013, 08:40
von Rupert
servus Leute,

so, jetzt hab ich alle Unterlagen vor mir liegen, damit bei diesem Thema endlich Ruhe einkehrt: shocker shocker shocker

Die Zulassung meiner goldenen 517er war wie folgt (wie auch der anderen 50er)

Ich bin mit meinem restaurierten Fahrzeug zum TÜV und hab sie abnehmen lassen.
Hier bekam ich ein "Gutachten gem. §21 STVZO i.V.m.§4 FZV" (habs komplett abgeschrieben und somit stimmts)
Hierin sind alle Fahrzeugdaten vermerkt

Weiterhin bekam ich vom TÜV das normale Fahrzeuggutachten für die Abnahme - wie man es auch bei einer HU bekommt

Dieses Gutachten ist auch vom TÜV abgestempelt und unterschrieben.

Mit diesen beiden Gutachten bin ich dann zur Zulassung und hab meine KS ganz normal angemeldet. Hier bekam ich auch einen normalen Fahrzeugschein
Das Gutachten wurde auf der Rückseite vom Landratsamt abgestempelt, das amtliche Kennzeichen eingetragen und der Tag der Zulassung vermerkt.

Im Gutachten ist kein Halter vermerkt, der steht nur auf dem Fahrzeugschein.

Dieses Gutchten gilt nun als "Fahrzeugbrief" oder als Ersatz für die früher übliche ABE

Für meine KS160 (hatte ich einen alten Fahrzeugbrief vom Rahmen vorliegen - dieser bei der Neuzulassung mit "ungültig" abgestempelt und an der unteren rechten Seite abgeschnitten) bekam ich die "Zulassungsbescheinigung Typ II". Diese wurde vom Landratsamt ausgestellt

So sind bisher alle unsere Fahrzeuge zugelassen worden.

Somit gibts wohl deutschlandweit doch unterschiedliche Vorgehensweisen und jeder hat Recht - oder?

- "zerfleischen" brauchen wir uns nun wegen so einem Scheiss wirklich nicht timeout1 timeout1 timeout1

Grüsse

Rupert

Re: Wiederzulassung KS 50

Verfasst: Freitag 19. Juli 2013, 08:55
von znav
ja leute, sowas ist auch landkreis abhängig wie die zulassungsstelle das sieht. bei uns reicht zum bsp ein kaufvertrag mit der bestätigung das die papiere verloren gegangen sind, eine unbedenklichtkeits bescheinigung brauchen wir zum beispiel nicht. ich hatte wie gesagt bei der fabenkiste von franx einen brief mit fahrzeugschein bekommen. bei meiner 50er hatte ich nur die weiße abe bekommen, diese ich aber in der zulassung habe abestempeln müssen.

Re: Wiederzulassung KS 50

Verfasst: Freitag 19. Juli 2013, 09:10
von vw333
Schiffi-Deluxe hat geschrieben:Sven i kann dir das gern in echt zeigen, möchte aber keinerlei Fahrzeugpapiere / Unterlagen von meinen Mopeds online posten....

1.) Ich gehe ins Landratsamt in die Zulassungsstelle mit meiner Fahrzgestellnummer und lasse mir dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen

2.) Ich fahre mit meiner KS50 zum TÜV, ohne ABE, Papiere etc... aber mit meiner Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Zusätzlich habe ich noch Unterlagen dabei die ich z.B. vom Mopedmuseum oder anderswo her habe. (Datenblatt, Kopie einer ABE etc...)
--> Dann bekomm ich beim TÜV ein Gutachten und einen §21 Bescheid.

3.) Mit diesen 2 Dokumenten vom TÜV gehe ich dann zur Zulassungsstelle (vorher war ich bei der Versicherung zwecks Versicherungsnummer)
--> Diese Stempeln auf der Rückseite das Gutachten vom TÜV ab und kleben einen Aufkleber drauf
--> In der Zeit in der die einen ganz normalen Fahrzeugschein erstellen (wie beim Auto auch) gehe ich zum Schilderdienst und lasse mir meine Nummernschilder machen
--> Ich komme zurück, bekomme mein Gutachten vom TÜV zurück, meinen fertigen Fahrzeugschein sowie die Aufkleber auf mein Nummernschild
--> meine KS50 ist nun vollständig angemeldet und ich kann losfahren

--> Ich habe also in der Zulassungsstelle mein Gutachten abgestempelt, meinen Fahrzeugschein sowie meinen Aufkleber auf das Nummernschild bekommen

Einen Brief bekomme ich nicht - Ich habe halt dieses Gutachten vom Tüv im Vorfeld als "Brief" bezeichnet, weil es - ausser dem Fahrzeugschein - kein anderes Dokument
zum Fahrzeug gibt. Das Gutachten dient dann quasi als ABE oder Brief - mehr gibts nicht.

Gutachten vom TÜV, Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle

Das Gutachten vom TÜV bleibt zuhause archiviert (Wie ein Brief halt auch), der Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle muss mitgeführt werden


genau so ist es bei uns auch schiffi, aber ich brauche keine unbedenklichkeitsbescheinigung, bei uns reicht ein kaufvertrag wo drauf steht das keine papiere beim kauf vorhanden waren.

mir ging es eigentlich nur darum ob mir die originalen papiere zerstört werden oder nicht.

Re: Wiederzulassung KS 50

Verfasst: Freitag 19. Juli 2013, 12:29
von Sven
Komische Sache, na werds so sei wie tom sagt. Wie begründet das LRA, das ein Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen auf einmal KEINEN Fahrzeugbrief hat. Versteh i ned.

Re: Wiederzulassung KS 50

Verfasst: Freitag 19. Juli 2013, 12:35
von Bernhardiner
Rupert hat geschrieben:servus Leute,

so, jetzt hab ich alle Unterlagen vor mir liegen, damit bei diesem Thema endlich Ruhe einkehrt: shocker shocker shocker

Die Zulassung meiner goldenen 517er war wie folgt (wie auch der anderen 50er)

Ich bin mit meinem restaurierten Fahrzeug zum TÜV und hab sie abnehmen lassen.
Hier bekam ich ein "Gutachten gem. §21 STVZO i.V.m.§4 FZV" (habs komplett abgeschrieben und somit stimmts)
Hierin sind alle Fahrzeugdaten vermerkt

Weiterhin bekam ich vom TÜV das normale Fahrzeuggutachten für die Abnahme - wie man es auch bei einer HU bekommt

Dieses Gutachten ist auch vom TÜV abgestempelt und unterschrieben.

Mit diesen beiden Gutachten bin ich dann zur Zulassung und hab meine KS ganz normal angemeldet. Hier bekam ich auch einen normalen Fahrzeugschein
Das Gutachten wurde auf der Rückseite vom Landratsamt abgestempelt, das amtliche Kennzeichen eingetragen und der Tag der Zulassung vermerkt.

Im Gutachten ist kein Halter vermerkt, der steht nur auf dem Fahrzeugschein.

Dieses Gutchten gilt nun als "Fahrzeugbrief" oder als Ersatz für die früher übliche ABE

Für meine KS160 (hatte ich einen alten Fahrzeugbrief vom Rahmen vorliegen - dieser bei der Neuzulassung mit "ungültig" abgestempelt und an der unteren rechten Seite abgeschnitten) bekam ich die "Zulassungsbescheinigung Typ II". Diese wurde vom Landratsamt ausgestellt

So sind bisher alle unsere Fahrzeuge zugelassen worden.

Somit gibts wohl deutschlandweit doch unterschiedliche Vorgehensweisen und jeder hat Recht - oder?

- "zerfleischen" brauchen wir uns nun wegen so einem Scheiss wirklich nicht timeout1 timeout1 timeout1

Grüsse

Rupert

Hallo Rupert,

genau das ist der normale Ablauf wie ich es auch schon mit einigen "kleinen" Zündapps gemacht habe!

Einzigst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Eigentumsnachweis braucht der TÜV bzw. das Landratsamt noch.

Re: Wiederzulassung KS 50

Verfasst: Freitag 19. Juli 2013, 15:50
von Schrotthaendler
Hab grad beim TUEV in Dingolfing angerufen.
Ein Herr Mosner, Mosser oder so aehnlich war dran und hat mir bestaetigt, dass
Zulassungsbescheinigung Teil I und II nur vom LRA ausgestellt werden.
"naa wir machen sowas ned. des macht die Zulassungsstelle im Landratsamt"
waren seine Worte

Tel war 08731 3099773 kaffee5

Mist... ich haett ihm noch sagen sollen dass er das bisher falsch gemacht hat und haett ihm
deine Nummer geben sollen Tommy kich

Re: Wiederzulassung KS 50

Verfasst: Freitag 19. Juli 2013, 17:27
von Schiffi-Deluxe
Hans ich glaub du hast den Text den ich oben geschrieben habe - wenn überhaupt - nur überflogen.

NIEMAND hat jemals behauptet dass es Zulassungsbescheinigung 1 oder 2 beim TÜV gibt.

Zulassungsbescheinigung 1 = Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung 2 = Fahrzeugbrief

Der TÜV stellt ein GUTACHTEN aus, die beiden Zulassungsbescheinigungen gibts von der Zulassungsstelle.

In unserem Fall stellt die Zulassungsstelle aber bei einer KS50 keine extra Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugbrief) aus, weil das Gutachten vom TÜV als Fahrzeugpapier ausreicht.
(Das zählt dann quasi beim Verkaufen wie beim Auto der Fahrzeugbrief)

Bei der Zulassungsstelle bekommt man bei uns für eine KS50 lediglich Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein) !!!


Lies mal meinen Text genau durch, dann hättest dir den Anruf beim TÜV sparen können weil nirgendwo was von ZB 1& 2 in Verbindung mit TÜV steht....

Auch war die Aussage des TÜV'lers richtig, dass die keine ZB 1 & 2 Ausstellen - die stellen nur das Gutachten aus. bigsmile

Der hat nicht falsch gehandelt, du hast entweder falsch gelesen oder hast es nicht verstanden.

Kannst ihm gern meinen Nummer geben, für eine unserer KS50 hat er mit Sicherheit ein Gutachten ausgestellt bigsmile

Es kann aber natürlich durchaus sein, dass es in anderen Landkreisen von der Zulassungsstelle ZB 1 & 2 gibt, bei uns gibts nur ZB 1, eine ZB 2 wird bei einer KS50 nicht ausgestellt. Kappenschwinger

Jetz musst das aber verstanden haben ! Und wenn ma uns nächstes mal sehen, dann zahl i a Maß jeees123

Re: Wiederzulassung KS 50

Verfasst: Freitag 19. Juli 2013, 19:45
von Schrotthaendler
Natuerlich hast du das behauptet
Schiffi-Deluxe hat geschrieben: Die neuen Papiere - Fahrzeugbrief / ABE stellt dir der TÜV aus !
Mit diesem neuen Fahrzeugbrief + 2 Jahre TÜV gehst du zur Zulassungsstelle und die stellen dir einen neuen Fahrzeugschein aus ! (Nachdem du das Fahrzeug hast versichern lassen)
Die Zulassungsstelle hat mit Fahrzeugbrief / ABE Ausstellen nichts zu tun
oaschhaun

Und nochmal: das ist nicht regional unterschiedlich da die StVZO ein BUNDESGESETZ ist

Re: Wiederzulassung KS 50

Verfasst: Freitag 19. Juli 2013, 20:47
von Rupert
Hallo Hans,

ich hab ja geschrieben wies bei uns war - les dir das durch!

Und jetzt ist Schluss

Das ewige Hin und her bringt nur Ärger und Verdruss, weil irgendjemand vielleicht was fasch gesrioeben hat und der Andere es dann auch noch falsch aufgenommen hat scare3

Grüsse

Rupert