Deckel FP1 hat geschrieben:znav hat geschrieben:Meine persönliche Meinung nach finde ich das man bei leichtkrafträdern das nicht verlangen sollte.
Bei Sätzen wenn ein Prüfer aufmuckt haut es mir die Sicherungen raus. Sind dann leider auch die Leute die dann Stunk machen und bei einem Unfall, welcher hätte mit Blinker vermieden werden können auf die Prüfer dann zeigt und anderen die Schuld zuweist. Sorry, musste raus.
Gruß David
Das sei Dir überlassen wie Du reagierst, allerdings mußt Du Dir dann auch eben den Vorwurf der Unsachlichkeit machen lassen. Die Gesetzeslage ist klar und eindeutig, da gibt es keine Diskussionsgrundlage, auch wenn es Dir nicht gefällt.
Hanebüchen ist der Hinweis auf eine hypothetische Möglichkeit einen Unfall vermieden haben zu können, dahingestellt ob der Nachweis zu erbringen wäre, ist dieses Sache eines zivilrechtlichen Prozesses der mit dem Verkehrsarecht so rein gar nichts zu schaffen hat, das auseinander zu halten ist nicht für jeden so einfach.
Lies die FZV durch, ist ja irgendwo verlinkt und spare Dir emotionsgeladene Spekulationen, denn wenn ein Prüfer an einem LKR Blinkleuchten fordert, kann man das nur als Aufmucken in dem Sinne als er seine beruflichen Grundlagen nicht kennt werten, da muß man sich gar nicht echauffieren.[/quote
Pumi meint dazu:
Komisch, ausgerechnet derjenige welcher fachlich korrekt schreibt und lediglich auf die emotionalen und z.T. auch unsachlichen Reaktionen auf
seinen unglücklich gewählten Ausdruck "aufmuckt" , durchaus kommod und angemessen reagiert, kriegt vom Schiffi eins vor den Latz geknallt.
Ich nehme stark an das liegt einfach an dem Neulingsstatus.
Da kommt man gegen die Platzhirsche aus der Gründerzeit nicht an und wenn man noch so im Recht ist.
Ist aber wohl überall so. Logo ist das mit dem Aufmucken nur rein theoretisch, denn die Prüfer wissen sehr wohl was Sache ist und kennen Ihre Bestimmungen.
Es ging ja nur darum dass man sich nicht alles gefallen lassen muss, wenn man weiss das der Gegenüber sich irrt, lässt sich dass sehr wohl mit dem
Leitern oder Vorgesetzten, nicht nur beim TÜV, sondern überall im öffentlichen Leben klären.
Da muss man eben NICHT wie ein geprügelter Hund vom Hof, ohne Plakette schleichen und bei ner anderen Stelle nochmal Gebühr bezahlen und auf
einen hoffen, der die Vorschriften kennt.
Oder akzeptiert Ihr auch ohne weiteres einen Strafbefehl in 4stelliger Höhe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, nur weil Ihr euren Führerschein
zu Hause vergessen habt, der Polizist der euch anhält die aber so interpretiert? Mit Sicherheit nicht, oder?
Wird aber wohl, wie gesagt alles nicht nötig werden, denn so uninformiert dürfte kaum ein TÜV-Prüfer, bzw. "Bulle" wie sich Schrotti ganz sachlich
ausgedrückt hat, nicht sein.
Schrotthaendler hat geschrieben:
Es heisst ja auch klar dass Blinker fuer KKR und LKR nicht erforderlich sind.
Dies bedeutet jedoch NICHT!!!! dass sie generell entfallen MÜSSEN!! Einzelfaelle, Ausnahmen und Individualentscheidungen auf den konkreten Einzelfall bzw. Ermessensspielraum des Pruefers in Bezug auf bzw. Baumuster und/oder Typ sind hier durchaus gegeben
Nicht erforderlich heisst nicht zur Gaenze auszuschliessen!!!!
Nicht erforderlich bedeutet so viel wie "müssen nicht" dies wiederum bedeutet aber nicht gleichzeitig "dürfen nicht"
Gesetzestexte zu lesen und richtig zu interpretieren will gekonnt sein.