Guten Abend Freunde des schönen Blechs,
es geht um die Zulassung verschiedener Mopeds, sei es ein KKR als Leichtkraftrad oder auch ein KKR freiwillig Zugelassen, auch bei der Zulassung der KS 80 hatte ich nun das Problem.
Wenn ich mit den originalen ABE`s ankomme und diese zulassen will, wollen die mir immer die ABE entwerten, weil sie mir einen Brief ausstellen.
Dieses Problem habe ich bei beiden möglichen Zulassungsstellen die ich anfahren kann.
Bei einer KS 50 nun habe ich angegeben, keine Papiere zu besitzen, allerdings istdas keine dauerhafte Lösung, da mich das auch eine Menge Behördenrennerei und Geld kostet. Ist das in eurem Kreis auch so? Ich habe bereits das Internet durchforstet auf verschiedenen Plattformen und ich habe das Gefühl ich bin mit dem Problem alleine.
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, welche ich anführen könnte? Auch auf Anfrage bei der Vorgesetzten, bin ich mit der Begründung nicht durchgekommen, das die Zündapp bereits zugelassen war und ich trotzdem noch eine ABE besitze (was nicht möglich wäre, nachdem sie das als Selbstverständlichkeit darstellt, diese bei Ausstellung des Briefes zu entwerten).
Vlt. weiss ja einer Rat oder kann zumindest seine Erfahrungen schildern.
Grüße,
Pascal
Zulassungsstellendebakel
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Re: Zulassungsstellendebakel
Nun da gibts schon Tricks, ich schreib dir das gern per Pn, aber hat bei mir jetzt "nur" die unbedenklichkeitsbescheinigung und die Abnahme gekostet. Ubs hat 13€ gekostet und die Vollabnahme mit 2 Versuchen 150
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Re: Zulassungsstellendebakel
Hey Elias, wie auch schon im Zündap.net geschrieben, Paragraph 21 ist mir bekannt. Lohnt sich jetzt bei Krads, aber nicht bei anderen "billigeren" Fahrzeugen.