Bergsteiger Blinker Einbau

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franz140977
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Re: Bergsteiger Blinker Einbau

Beitrag von franz140977 »

Also einen Zweck erfüllt die Warnweste auf jeden Fall auch noch:

Warnweste = Warmweste - (soll im Hochsommer schon helfen!) bigsmile

Oder gibt’s da auch wieder was besseres?


Oder, ein neues Geschäftsmodell: Warnweste mit Protektoren, das wär was für den Hans Kappenschwinger


Ich greif mal die Antwort vom Hans vorne weg: ´`langsam wird die Warnweste zur Schmarnweste (aber dann bitte - Schmarnweste mit Protektoren´` wegbrech1
Grüße
Franz

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franz140977
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Re: Bergsteiger Blinker Einbau

Beitrag von franz140977 »

Mopedmanni hat geschrieben:Hallo,
hat jemand Erfahrung oder Ideen beim nachträglichen Einbau von Blinkern (hinten) bei einer Bergsteiger und möchte dazu was sagen?
Mir (bzw. meiner Frau ;-) ) geht`s um die Sicherheit bei der Sache, nicht um die Optik (finde ich nicht schön, aber what to do?).
Ich will keine fette 12 V Batterie platzieren und mir würden links und rechts 2 LED reichen, die ich blinkend machen kann (Schalter am Lenker).
Sorry Mopedmanni, "wir spinnen" halt manchmal (oder immer öfter je älter wir werden)!

Spass beiseite: Wenn man die von dir vorgeschlagenen LEDs einfach nur Lichter nennt und nicht Richtungsanzeiger, sprich Blinker. Darf man das offiziell auch nicht. Es müssen auch nicht 2 LEDs sein, nach links + nach rechts. Mittiges Blinklicht + Handzeichen.
Das Blinklicht bewirkt für die Fahrerin/Fahrer ein klein wenig Aufmerksamkeit. Garantie, wahrgenommen zu werden gibt es eh nicht, auch nicht durch noch so große zugelassene Blinker.

Ist das Blinken nicht auch etwas besonderes in der StVO (oder wie das betreffende Gesetz noch heißt). Ich meine mal gelernt zu haben, dass Blinken nur so was wie eine Absichts- "Andeutung" ist (hängt mich nicht wegen der unkorrekten Ausdrucksweise).
Sprich meine Frage ist: wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer mit seinem zugel. Blinker blinkt und ich ihm an der Kreuzung frontal ramme weil ich mich auf seine Richtungsänderung verlassen habe, bin ich dann nicht trotzdem schuldig?

Wen kann man da fragen???
Grüße
Franz

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Schrotthaendler
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Re: Bergsteiger Blinker Einbau

Beitrag von Schrotthaendler »

franz140977 hat geschrieben: Oder, ein neues Geschäftsmodell: Warnweste mit Protektoren, das wär was für den Hans Kappenschwinger
Gibts von Rukka, BMW-Motorradklamotten, Louis Gericke... alle haben jetzt schon neongelb mit Reflektoren als Motorradjacke inkl. Protektoren.

Dass die Warnweste zur Schmarrnweste wird ist ein guter Spruch, trifft den Zeitgeist und wird von mir zu 250% unterschrieben

Lichter sind an Fahrzeugen nur erlaubt wenn sie ein E-Pruefzeichen haben. Darum darf man an Autos auch keine Unterbodenbeleuchtung haben.
Also egal wie du das nennst. Beleuchtung an Fahrzeugen ist gesetzlich geregelt was man haben muss/darf - Umkehrschluss: alles Andere darf man dann nicht haben.

Gut es gibt genug Blinker mit E-Nummer. Auch superminikleine. Aber auch diese brauchen eine Batterie und entsprechende Halterungen die mit der Karosserie verbunden sein muessen.
Je groeßer der Dachschaden desto besser sieht man die Sterne ******

Ich bin nicht asozial, ich habe nur keine Toleranz gegenueber Dummheit, Drama, Ignoranz oder Fake-Menschen

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... und noch viele andere Marken... wie
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Re: Bergsteiger Blinker Einbau

Beitrag von franz140977 »

"Lichter sind an Fahrzeugen nur erlaubt wenn sie ein E-Pruefzeichen haben. Darum darf man an Autos auch keine Unterbodenbeleuchtung haben."

Hans, was aber wenn ich das gelbe Blikelicht mittig am Gepäckträger verbaut als Innenbeleuchtung benenne (ist nur verbaut damit ich auch bei Dunkelheit den Innhalt meines Korbes hinten kontrollieren kann) . Muss es dann auch ein E-Zeichen haben?

agree Du hast ja recht! L e i d e r timeout1
Grüße
Franz

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Re: Bergsteiger Blinker Einbau

Beitrag von Schrotthaendler »

Dachte wir reden von Mopeds. Was haette da eine Innenraumbeleuchtung fuer einen Sinn?
Meine Unterbodenbeleuchtung die ich gern bei der Harley haette kann ich auch nicht als Motorraumbeleuchtung verkaufen.
Da schuettelt jeder TUEV / Cop mit dem Kopf

Nachtraeglich ausgeruestete aussen angebrachte Licht/Sicht/oder Signalleuchten (egal ob permanent oder kurzzeitig) brauchen leider E-Zeichen.
Gibts ja auch ueberall fuer kleines Geld mit E-Zeichen. Wichtig ist auch dass andere Verkehrsteilnehmer diese Konstruktion auch als Blinker erkennen sonst bringts sowieso nix.
Fahrzeuginnenbeleuchtung kenne ich mich ned aus.
Was ich weiss ist, das schon LKW Fahrer angehalten und abgemahnt wurden weil sie in der Fahrgastzelle irgendwelche Blinklichter oder Namensschilder mit
ihren Namen als LED Schrift hatten.

Alles was aussen oder permanent brennt ist einer e-Nummer unterliegen ausser das
Baumuster ist so alt, dass es einen spezielle Regelung gibt. (Hatte leider das Problem bei meinen roten Rueckleuchten des Karmann Ghia (amerik. Ausfuehrung ohne e-Zeichen - TUEV nicht geschafft.
Obwohl original HELLA mit HELLA Wappen und irgend einer Pruefnummer (wohl leider amerikanisch)
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