Also nochmal als Update,
Habe heute unseren Mann in München für diese Angelegenheit angerufen.
Hier gilt nicht das Recht der abe, sonder das der StVZO. Das heißt. Auch wenn in einer ABE Blinker bei einem leichtkraftrad bis 125 ccm und 11 kW gefordert sind, sind diese national jedoch nicht gefordert. Das heißt auf nationaler Ebene brauchen wir keine Blinker bei leichtkrafträdern. Wie es dann auf eG Basis aussieht wenn man mit einem Fahrzeug über die Grenze fährt weis ich nicht, denke aber es gibt da keine Probleme. Bei Fahrzeugen mit eG abe ist es auch möglich, hierbei muss aber die ganze Lichtanlage der nationalen Forderung entsprechen. Also die ganze Lichtanlage.
So nun mal eine ordentlich Aussage und kein Gemotze ohne fachlichen Hintergrundwissen.
Gruß David
Blinker-Pflicht in der StVO?
Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Hallo David, schön das du dies erkundet und nun hier bekannt gemacht hast.
Ehrlich gesagt wäre ich schon schwer schockiert gewesen wenn man wirklich
Probleme mit KkR/Lkr ohne Blinker bekommen hätte oder die Extra Austragen
Lassen müsste!
Gruß Thomas
Ehrlich gesagt wäre ich schon schwer schockiert gewesen wenn man wirklich
Probleme mit KkR/Lkr ohne Blinker bekommen hätte oder die Extra Austragen
Lassen müsste!
Gruß Thomas
- Sven
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Danke, endlich aufgeklärt!!znav hat geschrieben:Also nochmal als Update,
Habe heute unseren Mann in München für diese Angelegenheit angerufen.
Hier gilt nicht das Recht der abe, sonder das der StVZO. Das heißt. Auch wenn in einer ABE Blinker bei einem leichtkraftrad bis 125 ccm und 11 kW gefordert sind, sind diese national jedoch nicht gefordert. Das heißt auf nationaler Ebene brauchen wir keine Blinker bei leichtkrafträdern. Wie es dann auf eG Basis aussieht wenn man mit einem Fahrzeug über die Grenze fährt weis ich nicht, denke aber es gibt da keine Probleme. Bei Fahrzeugen mit eG abe ist es auch möglich, hierbei muss aber die ganze Lichtanlage der nationalen Forderung entsprechen. Also die ganze Lichtanlage.
So nun mal eine ordentlich Aussage und kein Gemotze ohne fachlichen Hintergrundwissen.
Gruß David

Gruß Sven
C50 Sport 517-21L0 Nato EVO1 1970
C50 Sport 517-02L8 goldbeige 1969
C50 Sport 517-02L5 brillantblau 1968 mit Büffeltank
C50 Sport 517-21LA für meinen Sohn
C50 Sport 517-21L0 in zerlegtem Zustand
Zündapp Elcona 1 Nähmaschine (mit der auch genäht wird)
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- dehamburger
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Hallo zusammen,
an meiner ersten Zündapp C 50 Sport BJ. 1976 die ich neu erworben habe, waren ab Werk keine Blinker montiert. Ich denke das dies Art Moped´s , wie oben auch beschrieben, keine Blinker montiert sein müssen.
An meiner jetzgen 517er sind auch keine dran, wird dann wie "früher" mit Hand raus erledigt.
Gruß von der Waterkant
Klaus-Peter
an meiner ersten Zündapp C 50 Sport BJ. 1976 die ich neu erworben habe, waren ab Werk keine Blinker montiert. Ich denke das dies Art Moped´s , wie oben auch beschrieben, keine Blinker montiert sein müssen.
An meiner jetzgen 517er sind auch keine dran, wird dann wie "früher" mit Hand raus erledigt.
Gruß von der Waterkant
Klaus-Peter
# Leben und Leben lassen #
Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Oben lesen, da steht es genau. Mopeds sind eh egal.dehamburger hat geschrieben:Hallo zusammen,
an meiner ersten Zündapp C 50 Sport BJ. 1976 die ich neu erworben habe, waren ab Werk keine Blinker montiert. Ich denke das dies Art Moped´s , wie oben auch beschrieben, keine Blinker montiert sein müssen.
An meiner jetzgen 517er sind auch keine dran, wird dann wie "früher" mit Hand raus erledigt.
Gruß von der Waterkant
Klaus-Peter