Blinker-Pflicht in der StVO?
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Naja, so einfach is glaub ich ned.
Bei uns is nämlich - vorallem bei Eintragungen im Fahrwerksbereich - so, dass der Trachtenverein sagt "Was eingetragen ist, ist nur eine abgenommene Empfehlung vom TÜV - was wirklich richtig ist, das entscheiden schlussendlich wir - wenn wir sagen dass das Fahrzeug zu tief ist, dann ist es zu tief".
Völliger Schwachsinn, weil ich mich dann Frage warum ich überhaupt was eintragen / abnehmen lasse, aber so isses halt.
Wenn die geprüften TÜV'ler eine Entscheidung treffen, dann ist das auch so. Sie sind die Spezialisten und wissen was geht und was nicht.
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Ja gut Tommy das is aber Aepfel mit Birnen vergleichen. Klar was die Bullerei sagt ist "Gesetz" ungeachtet des TUEVS aber selbst wenn die was Anderes sagen als der TUEV z.B. zum Thema Blinker,
entscheidet vorhergehend also in erster Institution der TUEV alleine ob eine HU-Plakette zugeteilt werden kann/soll oder nicht.
Was dann die Schnittlauchbuben sagen is wieder ein anderes Paar Schuhe.
Ohne Plakette erlischt die Betriebserlaubnis und das Bewegen des KFZ ohne Betr.Erl. ist ein schwerer Straftatbestand. (Kontrolle/Unfall)
Umgekehrt kanns auch sein dass dich ein Bulle mit nicht eingetragenen Felgen / Auspuff etc. weiterfahren laesst bzw. ihm das gar nicht auffaellt/stoert und der TUEV-'ler erkennt dir gleich die Plakette ab
Wie dem auch sei: was die Rennleitung und/oder TUEV sagt, das ist nunmal Gesetz. Sicher kann man sich nach "Nichtbestehen" der HU einen anderen TUEV suchen... Bei einer Kontrolle aber auf einen anderen Polizisten zu hoffen fuer eine eventuelle Zweitmeinung jedoch stelle ich mir lustig vor.
entscheidet vorhergehend also in erster Institution der TUEV alleine ob eine HU-Plakette zugeteilt werden kann/soll oder nicht.
Was dann die Schnittlauchbuben sagen is wieder ein anderes Paar Schuhe.
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Umgekehrt kanns auch sein dass dich ein Bulle mit nicht eingetragenen Felgen / Auspuff etc. weiterfahren laesst bzw. ihm das gar nicht auffaellt/stoert und der TUEV-'ler erkennt dir gleich die Plakette ab
Wie dem auch sei: was die Rennleitung und/oder TUEV sagt, das ist nunmal Gesetz. Sicher kann man sich nach "Nichtbestehen" der HU einen anderen TUEV suchen... Bei einer Kontrolle aber auf einen anderen Polizisten zu hoffen fuer eine eventuelle Zweitmeinung jedoch stelle ich mir lustig vor.

Je groeßer der Dachschaden desto besser sieht man die Sterne ******
Ich bin nicht asozial, ich habe nur keine Toleranz gegenueber Dummheit, Drama, Ignoranz oder Fake-Menschen
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Das sei Dir überlassen wie Du reagierst, allerdings mußt Du Dir dann auch eben den Vorwurf der Unsachlichkeit machen lassen. Die Gesetzeslage ist klar und eindeutig, da gibt es keine Diskussionsgrundlage, auch wenn es Dir nicht gefällt.znav hat geschrieben:Meine persönliche Meinung nach finde ich das man bei leichtkrafträdern das nicht verlangen sollte.
Bei Sätzen wenn ein Prüfer aufmuckt haut es mir die Sicherungen raus. Sind dann leider auch die Leute die dann Stunk machen und bei einem Unfall, welcher hätte mit Blinker vermieden werden können auf die Prüfer dann zeigt und anderen die Schuld zuweist. Sorry, musste raus.
Gruß David
Hanebüchen ist der Hinweis auf eine hypothetische Möglichkeit einen Unfall vermieden haben zu können, dahingestellt ob der Nachweis zu erbringen wäre, ist dieses Sache eines zivilrechtlichen Prozesses der mit dem Verkehrsarecht so rein gar nichts zu schaffen hat, das auseinander zu halten ist nicht für jeden so einfach.
Lies die FZV durch, ist ja irgendwo verlinkt und spare Dir emotionsgeladene Spekulationen, denn wenn ein Prüfer an einem LKR Blinkleuchten fordert, kann man das nur als Aufmucken in dem Sinne als er seine beruflichen Grundlagen nicht kennt werten, da muß man sich gar nicht echauffieren.
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
So - jetzt mal runter vom Gas, sonst kann es sein dass ich zu einem emotionsgeladenen Mausklick getrieben werdeDeckel FP1 hat geschrieben: Das sei Dir überlassen wie Du reagierst, allerdings mußt Du Dir dann auch eben den Vorwurf der Unsachlichkeit machen lassen. Die Gesetzeslage ist klar und eindeutig, da gibt es keine Diskussionsgrundlage, auch wenn es Dir nicht gefällt.
Hanebüchen ist der Hinweis auf eine hypothetische Möglichkeit einen Unfall vermieden haben zu können, dahingestellt ob der Nachweis zu erbringen wäre, ist dieses Sache eines zivilrechtlichen Prozesses der mit dem Verkehrsarecht so rein gar nichts zu schaffen hat, das auseinander zu halten ist nicht für jeden so einfach.
Lies die FZV durch, ist ja irgendwo verlinkt und spare Dir emotionsgeladene Spekulationen, denn wenn ein Prüfer an einem LKR Blinkleuchten fordert, kann man das nur als Aufmucken in dem Sinne als er seine beruflichen Grundlagen nicht kennt werten, da muß man sich gar nicht echauffieren.

Derart stichelnde Beiträge will ich nicht mehr lesen - ham wir uns verstanden?

Der David arbeitet beim TÜV - er wird schon wissen was richtig ist und nicht - aber auch er kann sich unter Umständen mal täuschen oder etwas nicht sofort aus dem Stehgreif wissen.
Was nun richtig ist und was nicht, weiß ich z.B. auch nicht, dennoch muss ich mich auf das Verlassen was mir der Fachmann sagt - wer sonst sollts besser wissen?
So und nun kann hier munter - auf sachlicher Basis - weiterdiskutiert werden

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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Und weiter? Dann kriegst du trotzdem die HU-Plakette nicht zugeteilt und fertig - was willst dann machen? Persoenliche Anzeige erstatten? Dienstbeschwerde? Klage einreichen?Deckel FP1 hat geschrieben:
Die Gesetzeslage ist klar und eindeutig, da gibt es keine Diskussionsgrundlage, denn wenn ein Prüfer an einem LKR Blinkleuchten fordert, kann man das nur als Aufmucken in dem Sinne als er seine beruflichen Grundlagen nicht kennt werten, da muß man sich gar nicht echauffieren.

Es heisst ja auch klar dass Blinker fuer KKR und LKR nicht erforderlich sind.
Dies bedeutet jedoch NICHT!!!! dass sie generell entfallen MÜSSEN!! Einzelfaelle, Ausnahmen und Individualentscheidungen auf den konkreten Einzelfall bzw. Ermessensspielraum des Pruefers in Bezug auf bzw. Baumuster und/oder Typ sind hier durchaus gegeben
Nicht erforderlich heisst nicht zur Gaenze auszuschliessen!!!!
Nicht erforderlich bedeutet so viel wie "müssen nicht" dies wiederum bedeutet aber nicht gleichzeitig "dürfen nicht"
Gesetzestexte zu lesen und richtig zu interpretieren will gekonnt sein.
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Das haben wir doch schon ganz am Anfang gesagt: Sind bei Lkr , KKR freiwillig, Können bzw.dürfen, Müssen aber nicht!Deckel FP1 hat geschrieben:Das sei Dir überlassen wie Du reagierst, allerdings mußt Du Dir dann auch eben den Vorwurf der Unsachlichkeit machen lassen. Die Gesetzeslage ist klar und eindeutig, da gibt es keine Diskussionsgrundlage, auch wenn es Dir nicht gefällt.znav hat geschrieben:Meine persönliche Meinung nach finde ich das man bei leichtkrafträdern das nicht verlangen sollte.
Bei Sätzen wenn ein Prüfer aufmuckt haut es mir die Sicherungen raus. Sind dann leider auch die Leute die dann Stunk machen und bei einem Unfall, welcher hätte mit Blinker vermieden werden können auf die Prüfer dann zeigt und anderen die Schuld zuweist. Sorry, musste raus.
Gruß David
Hanebüchen ist der Hinweis auf eine hypothetische Möglichkeit einen Unfall vermieden haben zu können, dahingestellt ob der Nachweis zu erbringen wäre, ist dieses Sache eines zivilrechtlichen Prozesses der mit dem Verkehrsarecht so rein gar nichts zu schaffen hat, das auseinander zu halten ist nicht für jeden so einfach.
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Pumi meint dazu:
Komisch, ausgerechnet derjenige welcher fachlich korrekt schreibt und lediglich auf die emotionalen und z.T. auch unsachlichen Reaktionen auf
seinen unglücklich gewählten Ausdruck "aufmuckt" , durchaus kommod und angemessen reagiert, kriegt vom Schiffi eins vor den Latz geknallt.
Ich nehme stark an das liegt einfach an dem Neulingsstatus.
Da kommt man gegen die Platzhirsche aus der Gründerzeit nicht an und wenn man noch so im Recht ist.
Ist aber wohl überall so. Logo ist das mit dem Aufmucken nur rein theoretisch, denn die Prüfer wissen sehr wohl was Sache ist und kennen Ihre Bestimmungen.
Es ging ja nur darum dass man sich nicht alles gefallen lassen muss, wenn man weiss das der Gegenüber sich irrt, lässt sich dass sehr wohl mit dem
Leitern oder Vorgesetzten, nicht nur beim TÜV, sondern überall im öffentlichen Leben klären.
Da muss man eben NICHT wie ein geprügelter Hund vom Hof, ohne Plakette schleichen und bei ner anderen Stelle nochmal Gebühr bezahlen und auf
einen hoffen, der die Vorschriften kennt.
Oder akzeptiert Ihr auch ohne weiteres einen Strafbefehl in 4stelliger Höhe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, nur weil Ihr euren Führerschein
zu Hause vergessen habt, der Polizist der euch anhält die aber so interpretiert? Mit Sicherheit nicht, oder?
Wird aber wohl, wie gesagt alles nicht nötig werden, denn so uninformiert dürfte kaum ein TÜV-Prüfer, bzw. "Bulle" wie sich Schrotti ganz sachlich
ausgedrückt hat, nicht sein.Schrotthaendler hat geschrieben:
Es heisst ja auch klar dass Blinker fuer KKR und LKR nicht erforderlich sind.
Dies bedeutet jedoch NICHT!!!! dass sie generell entfallen MÜSSEN!! Einzelfaelle, Ausnahmen und Individualentscheidungen auf den konkreten Einzelfall bzw. Ermessensspielraum des Pruefers in Bezug auf bzw. Baumuster und/oder Typ sind hier durchaus gegeben
Nicht erforderlich heisst nicht zur Gaenze auszuschliessen!!!!
Nicht erforderlich bedeutet so viel wie "müssen nicht" dies wiederum bedeutet aber nicht gleichzeitig "dürfen nicht"
Gesetzestexte zu lesen und richtig zu interpretieren will gekonnt sein.
Frag mich was daran "gekonnt" sein soll. Volksschule reicht da völlig aus.
Gruss, Thomas
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Nene, von mir kriegt niemand aufn Latz - versteht das nicht falsch 

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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Das Fahrzeug wurde mit wurstblinker abgenommen, somit wurde von KBA eine Betriebserlaubnis erstellt. Wenn da drinsteht das diese genannte Krad mit Blinker so abgenommen wurde, dann müssen diese auch dran sein. Wenn keine in dieser abe genannt sind oder drin steht wahlweise dürfen verwendet werden .... ist das ok. Schecke das morgen mal an Typ 530 und 517.
Einerseits hast du recht Deckel FP1. Wenn du ohne Blinker fahren willst, obwohl welche in der Abe genannt sind, kann man bei der Zulassung eine Ausnahme über Paragraph 70 beantragen. Und hierbei kann ich mir vorstellen, das dies dann funktioniert, WEIL du ja schon richtig zitiert hast, diese nach Paragraph xx nicht gefordert sind für leichtkrafträdern.
Gruß
Einerseits hast du recht Deckel FP1. Wenn du ohne Blinker fahren willst, obwohl welche in der Abe genannt sind, kann man bei der Zulassung eine Ausnahme über Paragraph 70 beantragen. Und hierbei kann ich mir vorstellen, das dies dann funktioniert, WEIL du ja schon richtig zitiert hast, diese nach Paragraph xx nicht gefordert sind für leichtkrafträdern.
Gruß
Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
David bringt es auf den Punkt. Stichtag ist die EZ ab 1.1.1962 für Krafträder und Kraftroller. Die Zündapp Händler wurden genau über den Kundendienst informiert, was bei der nötigen bei noch nicht verkauften 61ef Nicht Blinker Versionen von KS 75, Bella und Trophy zu tun ist.znav hat geschrieben:@tommy, Betonung liegt auf Krafträder ab 1.1.62. für klein und leichtkrafträder gelten andere Vorschriften. Da geh ich immer so vor, wenn es welche die Maschine es mit Blinker gegeben hat dann müssen die auch dran. Weil genau nach den Vorschriften auch die Betriebserlaubnis vom KBA erstellt bzw erteilt wurde. Kann ich auch genauso nachlesen, haben alle be's von zündapp da. Besonders Typ 517:)))
ciao
erasmo
Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Hier nochmal in einen anderen Forum. Aber es ist so.
http://www.juraforum.de/forum/t/erlisch ... kt.358798/
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