

Ich denke von dir haben wir Infos aus erster Hand. Wenn du´s nicht weißt, wer dann?? Danke David.znav hat geschrieben:Wenn ein Prüfer aufmuckt.....
Das Fahrzeug hat eine Betriebserlaubnis. Von Zündapp ks50 was weis ich 530 sollte dann drinstehen wahlweise mit fahrtrichtungsanzeiger dann wäre das okay. Wird aber nicht drinstehen. Ich schaue heute mal nach.
Wenn dann keine Blinker dran sind ist die BE erloschen und die Blinker müssten ausgetragen werden. Ich schau heute mal bei dem besagten Beispiel nach. Soviel zu Thema wenn sie dran waren müssen sie auch ran, weil manche immer alles besser wissen.
Gruß
Hi, was soll man bei LKR nicht verlangen?znav hat geschrieben:Meine persönliche Meinung nach finde ich das man bei leichtkrafträdern das nicht verlangen sollte.
Weiterhin finde ich das Datum 1.1.62 auch nicht in Ordnung, sollte später sein. Nur es werden betriebserlaubnisse erstellt mit dessen Einrichtungen das Fahrzeug so zugelassen worden ist. Ein Veränderung bedeutet das erwischen der BE nach 19.2, ist meist verbunden auch mit einer Anzeige. Wird hoffentlich keiner machen bei einem alten Moped.
Habe es heute leider nicht geschafft nachzusehen. Mache ich die Tage.
Bei Sätzen wenn ein Prüfer aufmuckt haut es mir die Sicherungen raus. Sind dann leider auch die Leute die dann Stunk machen und bei einem Unfall, welcher hätte mit Blinker vermieden werden können auf die Prüfer dann zeigt und anderen die Schuld zuweist. Sorry, musste raus.
Gruß David