Blinker-Pflicht in der StVO?
Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
ok
...dann kann dat Gezumpel ja getrost weg bleiben
Danke, für die schnellen Infos!!!
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Deckel FP1
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Ob Fahrtrichtungsanzeiger dran waren oder nicht spielt keine Rolle, Leichtkrafträder brauchen keine, Punkt! Selbst bei LKR die die Dinger irgendwo in der Verkleidung eingebaut haben, abdecken und gut isses. Die Blinkerdinger sind einzig und allein zum Aufpeppen der Mopedelchens, Modeschmuck oder so, kann immer weg. Gilt aber ausschließlich bei LKR, auch mit 125 ccm!
Wenn ein Prüfer bei der HU aufmuckt, behutsam auf die Gesetzeslage hinweisen, notfalls mit Prüfstellenleiter sachlich sprechen, aber für gewöhnlich wissen die das.
Bei Krafträdern ist es anders, Stichtag wurde ja schon genannt.
Wenn ein Prüfer bei der HU aufmuckt, behutsam auf die Gesetzeslage hinweisen, notfalls mit Prüfstellenleiter sachlich sprechen, aber für gewöhnlich wissen die das.
Bei Krafträdern ist es anders, Stichtag wurde ja schon genannt.
Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Wenn ein Prüfer aufmuckt.....
Das Fahrzeug hat eine Betriebserlaubnis. Von Zündapp ks50 was weis ich 530 sollte dann drinstehen wahlweise mit fahrtrichtungsanzeiger dann wäre das okay. Wird aber nicht drinstehen. Ich schaue heute mal nach.
Wenn dann keine Blinker dran sind ist die BE erloschen und die Blinker müssten ausgetragen werden. Ich schau heute mal bei dem besagten Beispiel nach. Soviel zu Thema wenn sie dran waren müssen sie auch ran, weil manche immer alles besser wissen.
Gruß
Das Fahrzeug hat eine Betriebserlaubnis. Von Zündapp ks50 was weis ich 530 sollte dann drinstehen wahlweise mit fahrtrichtungsanzeiger dann wäre das okay. Wird aber nicht drinstehen. Ich schaue heute mal nach.
Wenn dann keine Blinker dran sind ist die BE erloschen und die Blinker müssten ausgetragen werden. Ich schau heute mal bei dem besagten Beispiel nach. Soviel zu Thema wenn sie dran waren müssen sie auch ran, weil manche immer alles besser wissen.
Gruß
- Sven
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Ich denke von dir haben wir Infos aus erster Hand. Wenn du´s nicht weißt, wer dann?? Danke David.znav hat geschrieben:Wenn ein Prüfer aufmuckt.....
Das Fahrzeug hat eine Betriebserlaubnis. Von Zündapp ks50 was weis ich 530 sollte dann drinstehen wahlweise mit fahrtrichtungsanzeiger dann wäre das okay. Wird aber nicht drinstehen. Ich schaue heute mal nach.
Wenn dann keine Blinker dran sind ist die BE erloschen und die Blinker müssten ausgetragen werden. Ich schau heute mal bei dem besagten Beispiel nach. Soviel zu Thema wenn sie dran waren müssen sie auch ran, weil manche immer alles besser wissen.
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
David hat 100%ig recht - ich sehe das genau so und kann mich auch noch an den ein oder anderen Konversationspunkt mit Pruefern erinnern.
Wir machen sowas ja nicht zum ersten mal - Bauart- und Typenbedingt ist hier das Zauberwort
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Je groeßer der Dachschaden desto besser sieht man die Sterne ******
Ich bin nicht asozial, ich habe nur keine Toleranz gegenueber Dummheit, Drama, Ignoranz oder Fake-Menschen
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Meine persönliche Meinung nach finde ich das man bei leichtkrafträdern das nicht verlangen sollte.
Weiterhin finde ich das Datum 1.1.62 auch nicht in Ordnung, sollte später sein. Nur es werden betriebserlaubnisse erstellt mit dessen Einrichtungen das Fahrzeug so zugelassen worden ist. Ein Veränderung bedeutet das erwischen der BE nach 19.2, ist meist verbunden auch mit einer Anzeige. Wird hoffentlich keiner machen bei einem alten Moped.
Habe es heute leider nicht geschafft nachzusehen. Mache ich die Tage.
Bei Sätzen wenn ein Prüfer aufmuckt haut es mir die Sicherungen raus. Sind dann leider auch die Leute die dann Stunk machen und bei einem Unfall, welcher hätte mit Blinker vermieden werden können auf die Prüfer dann zeigt und anderen die Schuld zuweist. Sorry, musste raus.
Gruß David
Weiterhin finde ich das Datum 1.1.62 auch nicht in Ordnung, sollte später sein. Nur es werden betriebserlaubnisse erstellt mit dessen Einrichtungen das Fahrzeug so zugelassen worden ist. Ein Veränderung bedeutet das erwischen der BE nach 19.2, ist meist verbunden auch mit einer Anzeige. Wird hoffentlich keiner machen bei einem alten Moped.
Habe es heute leider nicht geschafft nachzusehen. Mache ich die Tage.
Bei Sätzen wenn ein Prüfer aufmuckt haut es mir die Sicherungen raus. Sind dann leider auch die Leute die dann Stunk machen und bei einem Unfall, welcher hätte mit Blinker vermieden werden können auf die Prüfer dann zeigt und anderen die Schuld zuweist. Sorry, musste raus.
Gruß David
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
"Wenn der Prüfer aufmuckt" geht man vom Hof und zwar ohne Plakette - fertig aus!
Keine Plakette -> keine Zulassung -> keine Erlaubnis zum Betreiben des KFZ
Ob man dem Pruefer mit schlauen Paragraphenaufzaehlen dann milde stimmen koennte? oder er sich gar belehren laesst?!?
Wohl eher nicht - also dann.
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Ob man dem Pruefer mit schlauen Paragraphenaufzaehlen dann milde stimmen koennte? oder er sich gar belehren laesst?!?
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Hi, was soll man bei LKR nicht verlangen?znav hat geschrieben:Meine persönliche Meinung nach finde ich das man bei leichtkrafträdern das nicht verlangen sollte.
Weiterhin finde ich das Datum 1.1.62 auch nicht in Ordnung, sollte später sein. Nur es werden betriebserlaubnisse erstellt mit dessen Einrichtungen das Fahrzeug so zugelassen worden ist. Ein Veränderung bedeutet das erwischen der BE nach 19.2, ist meist verbunden auch mit einer Anzeige. Wird hoffentlich keiner machen bei einem alten Moped.
Habe es heute leider nicht geschafft nachzusehen. Mache ich die Tage.
Bei Sätzen wenn ein Prüfer aufmuckt haut es mir die Sicherungen raus. Sind dann leider auch die Leute die dann Stunk machen und bei einem Unfall, welcher hätte mit Blinker vermieden werden können auf die Prüfer dann zeigt und anderen die Schuld zuweist. Sorry, musste raus.
Gruß David
Blinker?
Verlangt doch keiner, Merten hat doch schon am Anfang vom Verkehrsportal die StVZO verlinkt.
LKR und KKr unterliegen NICHT der Pflicht Fahrtrichtungsanz. zu haben!
Was hat das Datum ab wann bei KRAFTRÄDERN die Blinker Pflicht wurden für eine Bedeutung?
Ich hätte es auch besser gefunden wenn der 1b FS mit der Praktischen Prüfung erst Weit NACH dem 1.4.1980 eingeführt worden wäre!
Dann hätte ich noch den alten 4er FS nur mit simpler Theorie und ganz billig machen können! (Bin Mitte 1964 geboren).
Aber wer fragt denn da danach was Du oder ich besser gefunden hätten?
Im übrigen ist es irrelevant, ob bei Erteilung der BE ein KKR mit Blinker ausgerüstet wird, wurde oder nachgerüstet wird oder verzichtet wird.
Da diese für LKR und KKR nicht vorgeschrieben sind gelten Sie lediglich als zusätzliche Einrichtung die nur über eine E-Prüfnr. bzw. früher das Wellenzeichen
aufweisen müssen. Deswegen gibt es kein "Erlöschen" der BE wenn bei einem KKR die evtl.früher vorhandenen Blinker entfernt werden!
Da muss nichts ein-- oder ausgetragen werden, aber WENN welche dran sind MÜSSEN diese natürlich funktioniern und vorschriftsmässig
angebracht sein.
MfG, Thomas
Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Mit den allermeisten Prüfern kann man die Möglichkeiten die es gibt sachlich durchsprechen .
Am Ende kann es eventuell sein dass ein Prüfer für seine Entscheidung die er getroffen hat auch belangt wird, und das muss er dann auch logisch erklären können.
Kein Prüfer möchte wegen einer blöden Entscheidung die ihm jemand eingequasselt hat schwierigkeiten bekommen!
Am Ende kann es eventuell sein dass ein Prüfer für seine Entscheidung die er getroffen hat auch belangt wird, und das muss er dann auch logisch erklären können.
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Gruß Harry
DB 201 Bj, 50 Erbstück vom Opa
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Re: Blinker-Pflicht in der StVO?
Richtig Harry.
Was der Pruefer sagt ist ausschlaggebend - und wenn er sagt da gehoeren bauartbedingt Wurstblinker ran, dann ist das so.
Alternative: Man sucht sich einen anderen Pruefer, hofft auf mehr Glueck und berappt dann halt nochmal die HU-Gebuehren
Was der Pruefer sagt ist ausschlaggebend - und wenn er sagt da gehoeren bauartbedingt Wurstblinker ran, dann ist das so.
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