Wiederzulassung KS 50

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vw333
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Wiederzulassung KS 50

Beitrag von vw333 »

Wollte mich mal schlau machen wie es nun mit einer Wiederzulassung einer KS 50 mit originalpapieren läuft ?
werden einem die originalpapiere eingezogen oder geschredderd oder nur ein entwertet stempel drauf gemacht, wer hatte sowas in letzter zeit ?
will einfach nur die originalpapiere erhalten.

gruß
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Schiffi-Deluxe
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Re: Wiederzulassung KS 50

Beitrag von Schiffi-Deluxe »

Lass die Origialpapiere zuhause, nimm nur eine Kopie mit und sag du findest die originalen nicht mehr.

Wenn du die originalen dabei hast, werden die entwertet - und wer will das schon.

Wenn du auch noch genügend Infos dabei hast, dann kostets dich zwischen 50-70€ und du hast neue Papiere

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Re: Wiederzulassung KS 50

Beitrag von Schrotthaendler »

Die Originalpapiere sind dein Eigentum!!!!! Das duerfen die dir gar ned wegnehmen oder vernichten.
Kommt nur ein Stempel drauf "ungueltig" und das wars.

Hatte das bisher bei gut 5 meiner Fahrzeuge...m nur muss man das den Tanten meistens sagen, weil die
ned gewohnt sind, dass jemand seine Originalpapiere wiederhaben will.
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Re: Wiederzulassung KS 50

Beitrag von Maddin »

also bei uns werden bei den alten papieren die untere ecke abgeschnitten zum entwerten.
dann bekommt man den wisch wieder (um auch die vorbesitzer-zahl beweisen zu können)....

würde aber trotzdem schiffis variante empfehlen....
Grüße, eia Maddin

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Re: Wiederzulassung KS 50

Beitrag von Schrotthaendler »

Schiffi-Deluxe hat geschrieben: Wenn du auch noch genügend Infos dabei hast, dann kostets dich zwischen 50-70€ und du hast neue Papiere
Die Infos interessieren aber nicht die Zulassungsstelle, sondern den TUEV.
Fuer die Zulassung ist ein Datenblatt oder Aehnliches irelevant...

Ohne gueltigen TUEV Bericht (§ 21 oder§ 23) kannst die Maschine eh ned zulassen
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Re: Wiederzulassung KS 50

Beitrag von Schiffi-Deluxe »

Schrotthaendler hat geschrieben:
Schiffi-Deluxe hat geschrieben: Wenn du auch noch genügend Infos dabei hast, dann kostets dich zwischen 50-70€ und du hast neue Papiere
Die Infos interessieren aber nicht die Zulassungsstelle, sondern den TUEV.
Fuer die Zulassung ist ein Datenblatt oder Aehnliches irelevant...

Ohne gueltigen TUEV Bericht (§ 21 oder§ 23) kannst die Maschine eh ned zulassen
Aber ohne gültige Papiere keine Zulassung, also muss man erst zum TÜV.

Die Ausstellung neuer Papiere wird günstiger wenn du die Infos dabei hast

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Re: Wiederzulassung KS 50

Beitrag von Schrotthaendler »

Schiffi-Deluxe hat geschrieben: Aber ohne gültige Papiere keine Zulassung, also muss man erst zum TÜV.
Die Ausstellung neuer Papiere wird günstiger wenn du die Infos dabei hast

Wir reden glaub ich aneinander vorbei:

Die Papiere stellt dir die Zulassungsbehoerde aus (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
Doch dieses Ausstellen setzt einen gueltigen aktuellen TUEV-Pruefbericht voraus.

Bei der Zulassung auf der Zulassungsstelle im Landratsamt ist es egal ob du gueltige Papiere hast oder nicht
(nach deinem Beispiel koenntest ja dann bei nem Fahrzeug bei dem die Papiere gaenzlich fehlen gar keine
Zulassung erreichen weil eben die gueltigen Papiere fehlen wuerden bei Vorlage vorm LRA/Zulassungsstelle)

´Damit dir das LRA gueltige Papiere (egal ob du die alten hast oder nicht) ausstellt, brauchst du einen Pruefbericht.
Den bekommst du auch ohne Papiere.

Ebenso wie du ohne Papiere die Zulassung erhaeltst - dazu brauchts naemlich nur einen Pruefbericht, die EVB-Nr. der Versicherung und einen Ausweis.

und schwupp stellt dir die Zulassungstante neue Papiere aus, egal ob du originale, selbstgemalte oder gar keine Papiere hattest oder hast.
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Re: Wiederzulassung KS 50

Beitrag von Schiffi-Deluxe »

Die Zulassungsstelle stellt dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus,

Die neuen Papiere - Fahrzeugbrief / ABE stellt dir der TÜV aus !

Mit diesem neuen Fahrzeugbrief + 2 Jahre TÜV gehst du zur Zulassungsstelle und die stellen dir einen neuen Fahrzeugschein aus ! (Nachdem du das Fahrzeug hast versichern lassen)


Ich war schon mit etlichen KS50 Modellen beim TÜV und dort habe ich immer den neuen Fahrzeugbrief / ABE erhalten.
Die Zulassungsstelle hat mit Fahrzeugbrief / ABE Ausstellen nichts zu tun

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Re: Wiederzulassung KS 50

Beitrag von Schrotthaendler »

Tommy der TUEV stellt dir NIEMALS einen BRIEF oder Schein aus.
Das darf nur die Zulassungsstelle des LRA - darum heisst der Fahrzeugbrief auch jetzt neu "ZULASSUNGSbescheinigung Teil I und Teil II"

Ich glaube du verwechselst Fahrzeugbrief mit der ABE ;)

Na Tommy ich war in meinem Leben schon mit guten 40 Fahrzeugen beim TUEV. Zulassungsbescheinigung/Brief bekommt man aber definitiv vom LRA.
Zulassung obliegt dem GESETZ. Der TUEV ist ja nur eine Privatinstitution die als Koerperschaft des oeffentlichen Rechts Dienste wahrnimmt. Ebenso Dekra KUES usw. sind alles "Privatfirmen", die fuer die Technischen Sachen zustaendig ist. Der TUEV DARF gar keine oeffentlich-rechtlichen Dokumente wie Schein oder Brief ausstellen bigsmile
Alles was mit oeffentlichem Recht verbunden ist und unmittelbar mit der Zulassung eines KFZ am oeffentlichen Straßenverkehr nach Straßenverkehrszulassungsordnung zu tun hat obliegt dem Landrantsamt

StVZO § 18 ff. Zulassungspflichtigkeit

http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/pdf/StVZO.pdf

Kannst dir ja mal durchlesen ;) da stehts auch.

Die Betriebserlaubnis stellt dir der TUEVler aus zusammen mit einem Gutachten. aber die Zulassungsbescheinigung sprich das was man frueher Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein genannt hat,
erteilt AUSSCHLIESSLICH das LRA.

Herr gerrgott glaubs mir halt :D ich arbeite ja selber in einer Behoerde.

Und nochmal: du verwechselst Fahrzeugbrief und ABE nasenbohrer

Andersrum: wofuer brauchst du denn dann die Daten fuer die Zulassungsstelle wenn du den Fahrzeugbrief schon hast? da wuerden die dir ja gleich die Kennzeichen in die Hand druecken und dir nen schoenen Tag wuenschen wegbrech1

Und wennst mir ned glaubst und der Straßenverkehrszulassungsordnung ned glaubst, dann rufst den Herrn Markusz an 08061 37010 von der KFZ Zulassungsstelle Rosenheim, der erklaert es dir sicher auch nochmal friends
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znav
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Re: Wiederzulassung KS 50

Beitrag von znav »

ja ist so, muss an Hans recht geben. Das war mal früher so das man eine ABE beim Tüv bekommen hat, grüner Zettel. Den hat man aber auch beim LRA abstempeln müssen. Den gibt es heute in weißer Form für Mopeds auch noch. Muss aber wie gesagt vom LRA gestempelt werden.

Um das ganze abzurunden,

Tobi du musst einen §21 machen, Vollgutachten. Mit dem gehst du zu Zulassungsstelle mit Kaufvertrag und den alten Papieren und dann bekommst du neue für deine Maschine, so und nicht anders.

Gruß
David
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